Die Jugendkonflikthilfe Marburg (JUKO) e.V. ist ein als gemeinnützig anerkannter freier Träger der Jugendhilfe mit Projekten in folgenden Bereichen: flexible Hilfen für straffällige Jugendliche und Heranwachsende, betreutes Wohnen für junge Volljährige, Konfliktschlichtung und Mediation, Qualifizierungs- und Beschäftigungsprojekte für junge Frauen und Männer. In der Einrichtung sind i.d.R. hauptamtliche Mitarbeiter mit einer pädagogischen bzw. psychologischen Grundqualifikation beschäftigt. Zudem werden regelmäßig Honorarkräfte, Praktikanten und Ehrenamtliche Helfer mit in die Arbeit eingeführt.
Unsere Projekte in der Jugendstraffälligenhilfe werden hier vorgestellt. Wenn Sie mehr über die Arbeit der JUKO erfahren möchten, besuchen Sie uns auch unter www.jugendkonflikthilfe.de auf unserer eigenen Website. Dort können Sie auch direkten Kontakt zu uns aufnehmen.
Flexible Hilfen für straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende
Die Hilfen werden sowohl in einrichtungsbezogener als auch in ambulanter, d.h. mobiler und aufsuchender Form zur Verfügung gestellt. Die JUKO arbeitet mit den kommunalen Jugendämtern der Stadt Marburg und des Landkreises Marburg-Biedenkopf zusammen und kooperiert mit anderen Jugendhilfeträgern und der Justizverwaltung in der Region Marburg.
Betreuungsweisung nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 JGG
Die Betreuungsweisung ist eine ambulante sozialpädagogische Maßnahme über einen Zeitraum von 3-12 Monaten. Durch eine intensive Einzelbetreuung soll eine Veränderung von strafrechtlich relevanten Verhaltensweisen und problematischen Lebensbedingungen erreicht werden.
Über eine Auseinandersetzung mit den Ursachen und Folgen der strafbaren Handlung bietet diese Maßnahme individuelle Hilfen in allen problematischen Lebensbedingungen. Die Unterstützung bei Schul- , Berufs- und Ausbildungsproblemen, die Wohnungs- und Jobsuche, die Schuldenregulierung und die Bearbeitung von Suchtproblematiken seien hier erwähnt.
Anti-Aggressivitäts-Training (AAT)© nach § 10 Abs. 1 Nr. 6 JGG
Dieser spezielle soziale Trainingskurs wurde für Jugendliche entwickelt, die mit Gewaltdelikten strafrechtlich aufgefallen sind.
Bei Provokationstests auf dem „Heißen Stuhl“ werden die Jugendlichen mit ihren eigenen Gewaltdelikten konfrontiert. Hierbei sollen die Teilnehmer spüren Opfer zu sein und lernen Verantwortung für ihr eigenes Handeln zu übernehmen. Gewaltrechtfertigungen der Jugendlichen werden in Frage gestellt, wodurch ein Umdenken stattfindet, dass es ihnen ermöglicht alternative Verhaltensweisen anzunehmen.
Ein ergänzendes spezifisches Boxtraining dient als Lernfeld zur Verbesserung der Affektkontrolle und der eigenen Körperwahrnehmung.
Sozialer Trainingskurs nach § 10 Abs. 1 Nr. 6 JGG
Dieses Gruppenangebot richtet sich an Jugendliche und junge Volljährige, die minderschwere Straftaten oder Delikte in Gruppen begangen haben. Die Themen der Sitzungen orientieren sich an den Problemlagen der Teilnehmer.
Neben der Aufarbeitung der Straftaten ist es Ziel dieser 3-monatigen Maßnahme, neue, gesellschaftlich anerkannte Verhaltensweisen bspw. in Rollenspielen aufzubauen und damit die Handlungskompetenzen der Teilnehmer zu erweitern.
Ableistung von gemeinnützigen Arbeitsstunden nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 JGG
Dieses Angebot richtet sich an Jugendliche die erstmals strafrechtlich in Erscheinung getreten sind. Neben der Ableistung der Arbeitsstunden soll den Teilnehmern eine positive Arbeitserfahrung vermittelt werden. In verschiedenen Tätigkeitsbereichen kann eine Klärung von Berufs- bzw. Ausbildungswünschen stattfinden, die durch eine Nachbetreuung bspw. in Form von Besuchen beim Arbeitsamt konkretisiert werden können.
Da die Arbeitsstunden in der Gruppe abgeleistet werden, bietet dieses Angebot eine Chance zum sozialen Lernen.
Täter-Opfer-Ausgleich nach §§ 10, 45, 47 JGG und § 46a StGB
Der Täter-Opfer-Ausgleich („TOA“) richtet sich als außergerichtliches Verfahren an Betroffene von Straftaten: Schädiger wie Geschädigte. Mit Hilfe von Konfliktberatern kann das Tatgeschehen aufgearbeitet und negative Folgen gemildert werden. Zentrale Ziele sind ein zukünftig konfliktfreier Umgang miteinander und eine materielle Wiedergutmachung auf unbürokratischem Wege.
Geschädigte erhalten Unterstützung bei der Bewältigung des erlittenen Unrechts.
Schädiger haben Gelegenheit, Verantwortung für die Tat zu übernehmen und aktiv
für eine Wiedergutmachung einzutreten.
Eine Vereinbarung regelt abschließend Ersatzansprüche und Umgangsregeln für die Zukunft. Nach einer Einigung kann eine Gerichtsverhandlung entfallen. Das TOA-Verfahren ist für die Beteiligten freiwillig und kostenlos.
Kontaktadresse:
JUKO Marburg e.V.
Neue Kasseler Str. 3
35039 Marburg
Tel. 06421-999740
Fax 06421-9997418
office@juko-marburg.de
www.juko-marburg.de